Wir waren alle Mitglieder der Einsatzabteilung!Das Niedersächsiche Brandschutzgesetz sieht mit Vollendung des 63. Lebensjahres das Ende der aktiven "Feuerwehrlaufbahn" vor.  
Wir ziehen uns dann zwar aus dem Einsatzgeschehen zurück doch nehmen wir weiterhin repräsentative Aufgaben wahr, z.B. auf Feiern, Beerdigungen und vieles mehr. Außerdem ist der ein oder andere Rat an unsere Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung manchmal Gold wert - jahrelange Erfahrung ist durch keinen Lehrgang zu ersetzen.
Wir treffen uns regelmäßig um Ausflüge, Wanderungen und Besichtigungen zu machen oder einfach mal um über unsere alten Zeiten und die "jungen Wilden" zu plaudern.

Altersabteilung

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